Bärbel Nermerich

Rechtsanwältin in Frankfurt am Main

Zur Person

Nach dem Abitur habe ich an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt Rechtswissenschaft studiert. Das Referendariat absolvierte ich auch in Frankfurt, u.a. mit Stationen beim Landratsamt in Bad Homburg und beim OLG Frankfurt. Nach dem Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 1984 nahm ich meine Tätigkeit als Rechtsanwältin auf. Ich bin Mitglied der Anwaltskammer Frankfurt und im Deutschen Anwaltsverein.

Die Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat mich als Schlichterin bestellt. 

Bei der Anwaltskammer halte ich Fortbildungsveranstaltungen zum Betreuungs- und Erbrecht.

Betreuung & Verfahrenspflege

Ich habe mich auf das Betreuungs-, Unterbringungs- und Vormundschaftsrecht spezialisiert. Beim AG Frankfurt und umliegenden Gerichten (AG Bad Homburg, AG Weilburg) führe ich mehrere Betreuungen, auch Gegen- und Mit- und Ergänzungsbetreuungen. 

Ich betreue Personen, die psychisch krank oder aufgrund von Altersdemenz nicht mehr in der Lage sind, ihre Belange selbst zu regeln. 

Außerdem habe ich Pflegschaften für minderjährige oder abwesende Personen übernommen. Daneben bin ich auch für Privatleute, die keine Angehörigen haben, als Bevollmächtigte tätig. Im Rahmen dieser Betreuungen und Vollmachten verwalte ich mehrere Eigentumswohnungen und Mietshäuser.

Häufig werde ich in Betreuungsangelegenheiten zur Verfahrenspflegerin bestellt. Dabei werde ich auch bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Fixierung, Anbringen von Bettgittern, etc.) oder bei geschlossenen Unterbringungen vom Gericht bestellt. 

Spezielle Beratungen von Angehörigen und Betroffenen beim Erstellen von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen werden auch von mir übernommen.

Nachlasspflegschaften & Testamentsvollstreckung

Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit  ist die Abwicklung von Nachlasspflegschaften.  Das AG Frankfurt bestellt mich,  um die Erben zu ermitteln  oder den Nachlass zu sichern und zu verwalten, wobei mir auch erhebliche Nachlässe als Nachlasspflegerin übertragen werden.  In diesen Fällen  bemühe ich mich, die Erben selbst – ohne Einschaltung eines Erbenermittlers- zu finden. Die Erbauseinandersetzung oder das Erstellen der Erbschaftssteuererklärung übernehme ich auch. 

Ebenso werde ich als Testamentsvollstreckerin bestellt, sei es durch das Gericht oder von den Erblassern selbst.

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Bockenheimer Anlage 36, D 60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 17 00 98 – 01
Fax: +49 69 17 00 98 – 50
Internet: http://www.rakffm.de/

Berufsrechtliche Regelungen:

Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung
Berufsordnung der Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln für Rechtsanwälte in der EU

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